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Des Komitees fur Vorbereitung und Auswertung der Projekte (KVA)


VERFAHRENSTECHNISCHE GRUNDREGELN UND ARBEITSPRINZIPIEN

des Komitees für Vorbereitung und Auswertung der Projekte (KVA) des CORE-Programms "Kooperation zur Rehabilitation der Lebensbedingungen in belarussischen Regionen, die von der Tschernobylkatastrophe betroffen wurden "

1.Rolle des Komitees für Vorbereitung und Auswertung der Projekte (KVA)

Das KVA erteilt Empfehlungen zu neuen Projekten, behandelt, beurteilt und empfiehlt neue Projekte zur Billigung durch das AG, fördert Koordination und Integration von Maßnahmen des CORE-Programms. Die Tätigkeit des KVA baut auf der Prinzipiendeklaration und den folgenden Verfahrenstechnischen Grundregeln und Arbeitsprinzipien auf.

2.Ziele und Aufgaben des KVA

Zielstellungen des KVA:

• Sicherung des Dialogs zwischen Teilnehmern aus der Partnergemeinschaft des CORE-Programms und des allgemeinen Verständnisses für Programmentwicklung. • Stätte für Kommunkation und Informationsaustausch zwischen Teilnehmern und Förderung von stabilen Beziehungen zwischen ihnen

• Empfehlung neuer Projekte zur Billigung durch das AG.

• Beurteilung der Entsprechung der vorgelegten Projekte den Anforderungen des CORE-Programms anhand der Auswahlkriterien, die in der Prinzipiendeklaration formuliert sind: o Entsprechung der neuen Projekte den Vorrangrichtungen des Programms und realen lokalen Bedürfnissen und Interessen; o Vorhandensein einer erforderlichen Begutachtung, Zweckmäßigkeit und Realisierbarkeit des angemeldeten Projektes; o Garantierte Bereitstellung der vorgesehenen Projektleistungen der lokalen Bevölkerung und Gemeinschaften.

• Besprechung des strategischen Bedarfes und Zukunftsaussichten der laufenden Projekte und neuen lokalen Initiatiativen.

• Anbietung neuer Vorrangrichtungen für Kooperation, sowie neuer Auswahlkriterien.

3.Teilnehmer des KVA

An Sitzungen des KVA nehmen Vertreter von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen lokaler, nationaler und internationaler Ebene, sowie belarussische und/oder internationale Experten teil, die in die Vorbereitung und Auswertung der Projekte des CORE-Programms und deren Umsetzung als thematische Projekte des CORE-Programms einbezogen werden.

4.Vorsitz im KVA

Das KVA hat einen Vorsitzenden, der vom AG durch Konsens für ein Jahr gewählt wird. Die Amtszeit des Vorsitzenden kann verlängert werden.

5.Funktionen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende des KVA erfüllt folgende Funktionen:

• Vorsitzführung während der KVA-Sitzungen.

• Bestätigung der Sitzungsprotokolle.

• Vorstellung der Empfehlungen und Urteile des KVA bei den Sitzungen des AGs.

• Veranlassung von außerordentlichen Sitzungen des KVA und deren Zusammenrufung auf Anweisung des AGs.

6.Projektbezogene Empfehlungen und Urteile des KVA

Die Auswertung eines Projektes durch Teilnehmer des KVA erfolgt anhand der Kriterien der Prinzipiendeklaration.

Die Projekte, die vom KVA behandelt und positiv eingeschätzt wurden, werden zur Billigung durch das AG empfohlen.

Falls die Teilnehmer des KVA in unwesentlichen Punkten uneinig sind, kann das Projekt zur Billigung durch das AG mit entsprechenden Änderungen empfohlen werden.

Die Projekte, die den Auswahlkriterien der Prinzipien des CORE-Programms nicht entsprechen, werden zur Nacharbeit und Neubehandlung vorgeschlagen.

7.Funktion des KVA

Das KVA kommt alle sechs Monate bzw. ggf. häufiger zu Plenar- und Themensitzungen nach Vorrangrichtungen des Programms zusammen.

Der Vorsitzende des KVA leitet Plenarsitzungen.

Den Vorsitz bei Themensitzungen führt entweder der Leiter des Komitees, zuständig für jeweilige Vorrangrichtung bzw. ein Moderator (Experte im jeweiligen Bereich) nach Ermessen des KVA-Vorsitzenden.

Die Koordinationsgruppe lädt zu Sitzungen des KVA die Vertreter der betroffenen Seiten und Experten auf Vorschlag der Deklarationsunterzeichner ein. Außerordentliche Sitzungen werden auf Anweisung des KVA-Vorsitzenden abgehalten.

Austragungsort der KVA-Sitzungen wird durch das AG bestimmt.

8.Tagesordnung der KVA-Sitzungen

• Eine vorläufige Tagesordnung soll allen Teilnehmern des KVA spätestens vier Wochen vor der KVA-Sitzung zugeführt werden.

• Innerhalb einer Woche nach dem Eingang der vorläufigen Tagesordnung können die KVA-Teilnehmer neue Punkte vorschlagen. Derartige Anfragen sollen durch ein zusätzliches Dokumentenpaket mit Angabe der für die Besprechung des neuen Punktes benötigten Zeit begleitet werden.

• Die endgültige Tagesordnung wird vom KVA-Vorsitzenden formuliert und an alle KVA-Teilnehmer zwei Wochen vor der Sitzung verschickt.

9.Protokoll der KVA-Sitzungen

Eine kurze Zusammenfassung der KVA-Sitzung, die alle wichtigsten Punkte beinhaltet, wird am Ende der Sitzung vorgelesen, damit alle Teilnehmer ihre Ergänzungen aussprechen können, die sie für relevant halten. Das abgestimmte Resümee wird an alle KVA-Teilnehmer und AG-Mitglieder nach der Unterzeichnung durch den KVA-Vorsitzenden spänestens innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung gerichtet.

Die Koordinationsgruppe bereitet das Protokoll der KVA-Sitzung innerhalb von 45 Tagen nach der Sitzung vor. Das Protokoll wird vom KVA-Vorsitzenden unterzeichnet und auf der Homepage des CORE-Programms spätestens nach zwei Monaten nach der Sitzung veröffentlicht. Innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung auf der Homepage können die KVA-Teimnehmer ihre Ergänzungen zum Protokoll zusenden, die später in Form einer Extrabeilage veröffentlicht werden.

 10.Öffentlichkeitskontakte

Die Sitzungen des KVA sind offen für Massenmedien. Der KVA-Vorsitzende stimmt die Anwesenheit der Journalisten mindestens drei Tage vor dem Beginn der ordentlichen Sitzung ab.

11.Arbeitssprachen der Sitzungen und Unterlagen des KVA: Russisch und Englisch.

12.Dokumentenrevision Diese Regeln werden in 12 Monaten unter Berücksichtigung der praktischen Erfahrungen übergearbeitet.

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