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Organisationsstrukturen

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Des Auswahlgremiums (AG)

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Verfarenstechnische Grundregeln und Arbeitsprinzipien


VERFAHRENSTECHNISCHE GRUNDREGELN UND ARBEITSPRINZIPIEN

des Auswahlgremiums (AG) des CORE-Programms "Kooperation zur Rehabilitation der Lebensbedingungen in belarussischen Regionen, die von der Tschernobylkatastrophe betroffen wurden "

1.Rolle des Auswahlgremiums (AG)

Das AG ist eine Struktureinheit des CORE-Programms, die die durch das Komitee für Vorbereitung und Auswertung der Projekte empfohlenen Projekte billigt und in Kraft setzt; strategische Betreuung des Programms übernimmt und Empfehlungen zu Vorrangrichtungen für die Partnergemeinschaft des CORE-Programms erteilt. Die Tätigkeit des AGs baut auf der Prinzipiendeklaration und den folgenden Verfahrenstechnischen Grundregeln und Arbeitsprinzipien auf.

2.Zusammensetzung des AGs

Zu den Gründern des Auswahlgremiums zählen die Unterzeichner der Prinzipiendeklaration des CORE-Programms vom Oktober/Dezember 2003.

Die Mitglieder des AGs sind die Leiter der Organisationen, die neben anderen die Prinzipiendeklaration des CORE-Programms im Oktober/Dezember 2003 unterzeichnet haben.

Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertretern der Organisationen zusammen, die die Prinzipiendeklaration unterzeichnet haben, inkl. internationaler Organisationen, nationaler, ausländischer und internationaler Nichtregierungsorganisationen, Botschaften der Auslandsstaaten, staatlicher Behörden der Republik Belarus und Verwaltungen der betroffenen Kreise.

3.Beitritt neuer Teilnehmer zur CORE-Deklaration

Das AG begrüßt die Unterzeichnung der Prinzipiendeklaration durch neue Teilnehmer des CORE-Programms, die anhand eines kurzen Dossiers (in Form einer normalen Datei bzw. Briefes) erfolgt, in dem Maßnahmen dargestellt sind, die der Teilnehmer im Rahmen des CORE-Programms einleiten will.

Jeder neue Kandidat kann zur Sitzung des AGs eingeladen werden, um seine Beteilgung am CORE-Programm zu besprechen.

4.Beitritt zum AG

Die Unterzeichnung der Prinzipiendeklaration des CORE-Programms führt nicht unbedingt zur Mitgliedschaft im AG. Die Entscheidung über den Beitritt neuer Mitglieder zum AG wird von bestehenden Mitgliedern angeregt und gefällt. Die Entscheidung wird im Laufe einer offenen Besprechung getroffen, im deren Rahmen die Entsprechung des Kandidaten den Programmzielen, sein Beitragswert, sowie neue Eigenschaften, die der Kandidat zum Programm beisteuert, behandelt und beurteilt werden.

5.Ziele und Aufgaben des AGs

Zielstellungen des AGs:

  • Bestimmung des AG-Vorsitzenden, des Vorsitzenden des Komitees für Vorbereitung und Auswertung der Projekte (KVA) und des Programmkoordinators
  • Billigung der Projekte, die vom KVA empfohlen werden, sowie Beurteilung deren laufenden Ergebnisse anhand der qualitätiven Prioritäten des Programms
  • Behandlung der Motivationsdossiers und Abstimmung des Beitritts neuer Teilnehmer zur Prinzipiendeklaration.
  • Behandlung der Motivationsdossiers und Abstimmung des Beitritts neuer Teilnehmer zum AG.
  • Bestätigung und nachträgliche Änderung (bei Bedarf) der verfahrenstechnischen Grundregeln und Arbeitsprinzipien des AGs und KVA
  • Anregung einer unabhängigen internationalen Zwischen- und Endbeguntachtung des CORE-Programms.
  • Billigung neuer Vorrangrichtungen, neuer Projektgebiete und Auswahlkriterien.

6.Vorsitz im AG

Der Vorsitzende des AGs wird durch Konsens von seinen Mitgliedern für ein Jahr gewählt. Seine Amtszeit kann verlängert werden.

7.Auswahlkriterien für den AG-Vorsitzenden

1.       Politische, nationale und internationale, regionale und lokale Legitimität.

2.       Administrative Koordinierungsfähigkeit.

3.       Genügende Kenntnisse und Verständnis für Tschernobyl-Thematik und Arbeitsweise des CORE-Programms

4.       Beherrschung des internationalen Kontextes der Tschernobyl-Problematik

5.       Förderung der Vertretung des CORE-Programms auf der internationalen Ebene und Einbeziehung internationaler Initiativen.

8.Vorsitzende des AGs

1.       führt Vorsitz während der Sitzungen des AGs und spielt eine Schlüsselrolle bei der Konsenserreichung über Dskussion und Vermeidung von blockierenden Situationen, indem er den AG-Mitgliedern unter Umständen Ergänzungen zu den Entscheidungen bietet.

2.       bestätigt den Aktionsplan der Koordinationsgruppe (KG) und übernimmt deren Führung

3.       organisiert Beratungen mit Teilnehmern des AGs zu problematischen Fragen (führt den Schriftverkehr, Verhandlungen usw)

4.       leitet außerordentliche Sitzungen des AGs ein und ruft sie auf Verlangen der AG-Mitglieder zusammen.

5.       hilft zur Lösung der problematischen Fragen mit.

6.       bestätigt Sitzungsprotokolle.

7.       stattet einen Bericht gegenüber dem AG nach Ablauf seiner Amtszeit ab.

8.       legt das Datum der Sitzungen des AGs und KVA nach der Besprechung mit anderen Teilnehmern fest

9.       ruft Sitzungen des AGs und KVA zusammen.

9.Ernennung des KVA-Vorsitzenden

Der Vorsitzende des KVA wird durch Konsens auf Vorschlag des AG-Vorsitzenden für ein Jahr ernannt. Anderenfalls kann jedes AG-Mitglied seine Kandidatur aufstellen. Bei der Ernennung des Vorsitzenden müssen folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • Mitgliedschaft im AG.
  • Praxisbezogenes Verständnis und Erfahrung im Bereich der Rehabilitation von verstrahlten Gebieten.
  • Beherrschung von Vorrangrichtungen und thematischen Projekten des Programms
  • Beteiligung an thematischen Projekten des Programms.

10.Tagesordnung einer AG-Sitzung

  • Eine vorläufige Tagesordnung soll allen AG-Mitgliedern spätestens vier Wochen vor der AG-Sitzung zugeführt werden.
  • Innerhalb einer Woche nach dem Eingang der vorläufigen Tagesordnung können die AG-Mitglieder neue Punkte vorschlagen. Das AG-Mitglied, das einen neuen Punkt in die Tagesordnung eintragen will, soll ein zusätzliches Dokumentenpaket mit Angabe der für die Besprechung des neuen Punktes benötigten Zeit vorlegen.
  • Die endgültige Tagesordnung wird vom AG-Vorsitzenden formuliert und an alle AG-Mitglieder zwei Wochen vor der Sitzung verschickt.

11.Entscheidungen des AGs

Gemäß der Prinzipiendeklaration werden Entscheidungen durch Konsens getroffen, was unter anderem folgendes voraussetzt:

  • Auf der Anfangsetappe der Entscheidungsfindung müssen Punkte bestimmt werden, mit denen alle AG-Mitglieder einverstanden sind.
  • Jedes AG-Mitglied, das mit einigen Punkten nicht einverstanden ist, muß sie klar definieren und Gründe seiner Stellung anführen.

Diese strittigen Punkte werden von AG-Mitgliedern besprochen und kommentiert. Falls kein Konsens erreicht werden kann, wird die Entscheidung aufgeschoben, damit die AG-Mitglieder ihre Position revidieren können, während die Entscheidung für weitere Diskussion neu formuliert wird.

12.Entscheidungen des AGs zwischen den Sitzungen

Zur Absicherung der Funktionsflexibilität kann das AG Entscheidungen zwischen den Sitzungen treffen. Die AG-Mitglieder können dem Vorsitzenden des AGs Fragen zur Behandlung vorlegen, der sie an alle AG-Mitglieder zur Billigung weiterleiten kann. Wenn innerhalb von drei Wochen nach der Antragstellung der Vorsitzende keine negative Antworten von AG-Mitgliedern in Schriftform erhält, tritt die Entscheidung in Kraft. Wenn zumindest eine negative Reaktion eingeht, muß die Frage während der nächsten Sitzung besprochen werden.

13.Beteiligung an Sitzungen des AGs

An Sitzungen des AGs nehmen die Leiter der Organisationen teil, die zu Unterzeichnern der Prinzipiendeklaration des CORE-Programms zählen und AG-Mitglieder sind.

Wenn ein AG-Mitglied bei der Sitzung infolge einer Ausnahmesituation nicht anwesend sein kann, bestimmt er/sie einen Stellvertreter, der an der Sitzung in seinem Namen teilnimmt.

Die AG-Mitglieder müssen ihre Teilnahme an der Sitzung spätestens vor zwei Wochen bestätigen. Falls keine Bestätigung in der vorgegebenen Zeit erfolgt, wird dies als Verweigerung der Sitzung angesehen.

14. Funktion des AGs

Die Sitzungen des AGs werden alle sechs Monate bzw. ggf. häufiger abgehalten. Der Austragungsort für die nächste Sitzung wird bei der vorangehenden Sitzung festgelegt.

Bei Bedarf können außerordentliche Sitzungen des AGs häufiger ausgetragen werden.

15.Protokoll der AG-Sitzungen

Innerhalb einer Woche nach der Sitzung des AGs wird von der Koordinationsgruppe eine genaue Auflistung der während der Sitzung getroffenen Entscheidungen, die vom Vorsitzenden des AGs bestätigt und an alle AG-Mitglieder zur Bestätigung weitergeleitet wird. Falls innerhalb einer Woche keine Einwände hinsichtlich der Richtigkeit der aufgelisteten Entscheidungen eingehen, gilt diese Lsite als gültig.

Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Feedbacks bekommen die Teilnehmer der KVA-Sitzungen regelmäßig diese Auflistung der Entscheidungen.

Innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung des AGs bereitet die Koordinationsgruppe einen Protokollentwurf vor, der vom AG-Vorsitzenden innerhalb von einem Monat nach der Sitzung bestätigt wird. Danach wird das Protokoll unter alle AG-Mitglieder zur Bestätigung verbreitet. Die Mitglieder des AGs können Änderungen zum Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt vorschlagen. Die Endversion des Protokolls wird vom Vorsitzenden bestätigt.

16. Arbeitssprachen der Sitzungen und Unterlagen des AGs: Russisch und Englisch.

17. Dokumentenrevision

Diese Regeln werden in 12 Monaten unter Berücksichtigung der praktischen Erfahrungen übergearbeitet.

 

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