ENTSCHEIDUNGEN, DIE WÄHREND DER SITZUNG DES AUSWAHLGREMIUMS AM 17. NOVEMBER 2004 GETROFFEN WURDEN ENTSCHEIDUNGEN 1. Es sind 29 Projektangebote, die vom KVA empfohlen wurden (s. Anlage), unter Beachtung folgender Voraussetzungen zu billigen: · Projektangebote, die zur Billigung durch das AG mit unwesentlichen Änderungen empfohlen wurden, müssen von Veranlassern der Projekte unter der Leitung der KG nachgearbeitet und bei dem Wirtschaftsministerium der Republik Belarus zur amtlichen Eintragung eingereicht werden. Die Informationen über sämtliche Änderungen sind den AG-Mitgliedern während der nächsten Sitzung vorzustellen. · Zwei Projektangebote „Klub junger Familien“ und „Rehabilitation des Lebens über Erinnerung und Vereinigung“ (Kreis Slawgorod), die das KVA zur Zusammenführung in ein Projekt empfohlen hat, sind als zwei getrennte Projekte zu betrachten, um eine sachgemäße Steuerung zu ermöglichen. · Dem Projekt „Ankurbelung der unternehmerischen Aktivität der Bevölkerung von radioaktiv verseuchten ländlichen Gebieten zwecks Rehabilitierung deren Lebensstandards“ wurde empfohlen, die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit dem UNESCO-Projekt zur Förderung des Reiseverkehrs in der Region Polesje zu behandeln. 2. Aufgrund der Empfehlung des AGs ist die Behandlung des Projektangebotes „Gründung eines Musikbildungsklubs „Adradshenne“ (Kreis Slawgorod) aufzuschieben. 3. Die Unterzeichnung der Prinzipiendeklaration des CORE-Programms durch Frau Christine Frenzel im Namen des Otto Hug Strahlennstitutes (Deutschland) ist zu billigen. 4. Die „Anleitung für Bewerber um Beteiligung am CORE-Programm“ ist zu billigen. Die Übersetzung in andere Sprachen (Französisch, Deutsch, Italienisch) ist sicherzustellen, um den Beitritt neuer Teilnehmer zum CORE-Programm zu erleichtern . 5. Die nächste Sitzung des KVA ist im Kreis Bragin, Gebiet Gomel am 19. April 2005 durchzuführen. 6. Die nächste Sitzung des AGs ist im Kreis Bragin, Gebiet Gomel am 20. April 2005 durchzuführen. AUFGABEN DER KOORDINATIONSGRUPPE 1. Die Liste aller Projekte des CORE-Programms mit Angabe der vorhandenen und benötigten Finanzierung ist zu erstellen und unter alle AG-Mitglieder zu verbreiten. 2. Durch bestehende thematische Projekte bzw. andere betroffene Teilnehmer ist eine kontinuierliche Betreuung der lokalen Initiativen in den Phasen der Herausbildung, Umsetzung und Beurteilung sicherzustellen, damit lokale Gemeinschaften und Gesellschaftsorganisationen sich selbständig weiterentwickeln, einen Zugang zu höheren Spendegeldern bekommen und die Verwaltung der Förderprojekte übernehmen können. 3. Es sollen Dankschreiben an diejenige gerichtet werden, die zur Entwicklung und anfänglichen Umsetzung des CORE-Programms beigetragen haben (Ex-UN/UNDP-Koordinator in der Republik Belarus Herrn Neil Buhne, Teilnehmer des ETHOS-Projektes der Europäischen Kommission, Frankreich). 4. Die Funktion der Internet-Seite des CORE-Programms ist auf Französisch und Deutsch sicherzustellen. ALLGEMEINE FRAGEN 1. Die Frage des Beitritts neuer Unterzeichner zur Prinzipiendeklaration des CORE-Programms (Weltbank, Malteserorden, Botschaft der USA) ist durchzuarbeiten. 2. Die Frage der Aufnahme neuer Kreise in das CORE-Programm ist im Rahmen der mittelfristigen Einschätzung dessen Effektivität zu behandeln (Die Beurteilung erfolgt nicht nur durch Experten, sondern auch durch Empfänger der Hilfeleistungen). 3. Die Frage einer aktiveren Einbeziehung der NGOs zu KVA-Sitzungen als Beobachter ist zu behandeln. 4. Mit Blick auf die Entwicklungsdynamik des CORE-Programms ist die KG auszubauen und/oder irgendeine Agentur als Mithelfer der KG heranzuziehen. 5. Das Auswahlgremium begrüßte die Erklärung von Herrn Lengfelder bzg. der Bereitschaft des Otto Hug Strahleninstitutes, der internationale Partner des Projektes „Praxisbezogener Lehrgang in Radiologie für Schüler“, Kreis Bragin zu werden und 1/3 aller Kosten der Projektumsetzung zu decken. 6. Das Auswahlgremium begrüßte die Erklärung von Herrn Weingart, Büroleiter der Schweizerischen Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, 100 000 Euro im Jahre 2005 für Umsetzung der lokalen Initiativen im Rahmen des CORE-Programms bereitzustellen. |