2.Zusammensetzung des AGs Zu den Gründern des Auswahlgremiums zählen die Unterzeichner der Prinzipiendeklaration des CORE-Programms vom Oktober/Dezember 2003. Die Mitglieder des AGs sind die Leiter der Organisationen, die neben anderen die Prinzipiendeklaration des CORE-Programms im Oktober/Dezember 2003 unterzeichnet haben. Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertretern der Organisationen zusammen, die die Prinzipiendeklaration unterzeichnet haben, inkl. internationaler Organisationen, nationaler, ausländischer und internationaler Nichtregierungsorganisationen, Botschaften der Auslandsstaaten, staatlicher Behörden der Republik Belarus und Verwaltungen der betroffenen Kreise. 3.Beitritt neuer Teilnehmer zur CORE-Deklaration Das AG begrüßt die Unterzeichnung der Prinzipiendeklaration durch neue Teilnehmer des CORE-Programms, die anhand eines kurzen Dossiers (in Form einer normalen Datei bzw. Briefes) erfolgt, in dem Maßnahmen dargestellt sind, die der Teilnehmer im Rahmen des CORE-Programms einleiten will. Jeder neue Kandidat kann zur Sitzung des AGs eingeladen werden, um seine Beteilgung am CORE-Programm zu besprechen. 4.Beitritt zum AG Die Unterzeichnung der Prinzipiendeklaration des CORE-Programms führt nicht unbedingt zur Mitgliedschaft im AG. Die Entscheidung über den Beitritt neuer Mitglieder zum AG wird von bestehenden Mitgliedern angeregt und gefällt. Die Entscheidung wird im Laufe einer offenen Besprechung getroffen, im deren Rahmen die Entsprechung des Kandidaten den Programmzielen, sein Beitragswert, sowie neue Eigenschaften, die der Kandidat zum Programm beisteuert, behandelt und beurteilt werden. |